Baden-Baden, den 28. September 2020: Die GRENKE AG, globaler Finanzierungspartner für kleine und mittlere Unternehmen, begrüßt den Beginn der Sonderprüfung nach § 44 KWG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die weltweit tätige Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Mazars hat heute im Auftrag der BaFin die Untersuchung aufgenommen.

 

Antje Leminsky, Vorstandsvorsitzende der GRENKE AG, dazu: „Wir haben von Anfang an volle Transparenz und selbstverständlich umfassende Kooperation mit den Aufsichtsbehörden zugesagt. Es ist im Interesse der GRENKE AG, ihrer Mitarbeiter, Geschäftspartner und Investoren, dass die im Raum stehenden, haltlosen Anschuldigungen rasch aus der Welt geschafft werden. Dazu wird auch diese Untersuchung beitragen.“

 

GRENKE sieht sich unberechtigten Anschuldigungen eines Shortsellers ausgesetzt und ist diesen bereits entschieden entgegengetreten. Zudem hat das Unternehmen selbst zwei eigene externe Prüfgutachten in Auftrag gegeben: KPMG wurde bereits am 18. September beauftragt, ein Sondergutachten zu erstellen, das insbesondere die Substanz des Geschäfts untersucht. Zusätzlich wurde am 24. September die unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton mandatiert, die Marktüblichkeit der Franchise-Übernahmen der Vergangenheit und deren Vorteilhaftigkeit für die GRENKE AG zu überprüfen.